Vorschlag Ersteigerte Sachen müssen gekauft werden!

Dieses Thema im Forum 'Update- und Ideensammlung' wurde von »ΛϾΞ†ÐłΞ†ŦΞUΞЯŦΛUSТ« gestartet, 29 August 2015.

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Sollte man dazu gezwungen sein eresteigerte Sachen kaufe zu müssen?

Diese Umfrage wurde geschlossen: 19 September 2015
  1. Ja sollte man.

    91,9%
  2. Nein sollte man nicht.

    8,1%
  1. jedermich

    jedermich User

    Darum geht`s doch: Wer nicht weiß, was er wil, soll es bitte lassen! Wenn Du einen Spieler angreifst und der erweist sich als stärker, kannst Du ja normalerweise auch nicht zwischendurch sagen "ich mag nicht mehr, ich fahr jetzt farmen" - Du wirst halt geblubbt (außer Du haust *edit* mit den Assasinen ab).
    So ist es doch bei jedem Spiel, dass Zug zurücknehmen nicht drin ist!
    *edit*

    Bitte achte darauf, dass Deine Beiträge frei von Beleidigungen und abwertenden Kommentierungen sind ! G BA Charlie
     
    Zuletzt bearbeitet von Moderator: 9 September 2015
    Sn00py gefällt dies.
  2. Charlie

    Charlie Board Administrator Team Pirate Storm

    ... man möge bitte bedenken, dass das Auktionshaus auch eine freie Wettbewerbsfunktion erfüllt und in diesem Sinne auch genutzt werden darf ;).
     
  3. Vergleichst Du jetzt mit den Auktionen für Dia oder Gold?

    Bei Goldauktionen hast Du ja kein Echtgeld bezahlt
    Bei Dia-Auktionen bietest Du auch mit Echtgeld und somit bleibe ich bei meinen früheren Posts. Was ein jeder mit seinem Geld anstellt ist seine Sache.
     
  4. abfall

    abfall User


    wie ist das bei Sotheby's in England ?

    Ich stehe unbeteiligt rum und biete mal mit,
    dummerweise hebt nach mir niemand mehr seine Hand,
    ich hab ein Bild für 20'000.-- Pfund ersteigert,
    jetzt sag ich einfach: "Ich zahl das nicht!!"


    Betrachtet man das ganze als Internetauktion, dann hätt ich mal folgenden Ansatz:

    "Dass bei einer Internetauktion keine Auktion nach gesetzlicher Definition vorliegt spielt letztendlich keine besonders große Rolle. Der Vertrag kommt dennoch wirksam zustande..."



    Was jetzt das nichtbezahlen eines vertraglich erworbenen Items
    mit mit der Wettbewerbsfunktion zu tun hat,
    ist mir schleierhaft.
     
    jedermich gefällt dies.
  5. also bei Internet-Auktionen hast Du in der EU und in der Schweiz ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 7 Tagen ;) Warum also sollte BP seine Kunden zwingen was der Gesetzgeber nicht vorsieht???? :rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes:

    P.S. Das Gesetz für Auktionen gilt nicht für Internetauktionen ;) hier macht die EU explizit die Ausnahme "Online-Auktionen"
     
    Zuletzt bearbeitet: 9 September 2015
  6. Mishmesha

    Mishmesha User

    Gegenfrage wozu müssen Gold und Dias überhaupt auf dem Account vorhanden sein, wenn es doch eh jedem frei gestellt ist ob er es überhaupt abholen muss?

    Geht ja hier nicht darum, dass nicht bieten darf wer will. Nur soll derjenige welcher den Zuschlag erhält auch mit allen Konsequensen für sein Gebot einstehen.
    Wenn ich aus taktischen Gründen jemanden mit push oder save Geboten unterstütze, dann auf eigene Gefahr!

    Meiner Meinung nach sollte die Zuschlagssumme auch unmittelbar abgezogen werden, ob er dann das Objekt der Unbegierde abholt sei dann wirklich ihm überlassen. :p:D
     
    Zuletzt bearbeitet: 9 September 2015
    -Kitty-, jedermich, Sallustius2 und 2 anderen gefällt dies.
  7. jedermich

    jedermich User

    Eben.

    Oder ist im Begriff "Freier Wettbewerb" bei PS auch Austricksen anderer inbegriffen?
     
    abfall gefällt dies.
  8. Sn00py

    Sn00py User


    Das weiß jeder ;)

    Und die Abstimmung ist ja wohl auch eindeutig
     
    Zuletzt bearbeitet von Moderator: 10 September 2015
    733 gefällt dies.
  9. Ganz einfach; es gab früher viele, die 2. /3. und 4. Accounts erstellten, darauf 5000 Dias buchten und dann das Deck hochtrieben ohne überhaupt in der Lage zu sein, den Gegenstand abzuholen. Das nennt man dann im Fachjargon: Fehlende Kreditfähigkeit. Somit hat BP nur das gemacht, was im Geschäftsleben üblich ist nämlich: Zeig, dass Du das Geld auch hast, dann darfst Du bieten ...

    Auch Dir sei nochmals gesagt; das geltende EU-Recht sieht bei ALLEN Online-Auktionen EXPLIZIT vor, dass ein Rücktrittsrecht von 7 Tagen besteht. Warum also sollte eine Firma wie BP gegen geltendes EU-Recht verstossen, nur weil es dem User *Edit* nicht passt ... übernimmst Du dann die Haftung für allfällige Gerichtsverfahren?? Wohl kaum ...*Edit*
     
    Zuletzt bearbeitet von Moderator: 10 September 2015
    Capt.BlackShadow gefällt dies.
  10. Hallöchen zusammen,

    Ihr könnt gerne über dieses Thema diskutieren, solange dies in einem vernünftigen Rahmen erfolgt. Daher bitte ich Euch, Provokationen und Anschuldigungen zu unterlassen und Euch auf sachliche Weise auszutauschen.


    LG,

    ~Cleopatra~
     
  11. Sn00py

    Sn00py User

    Und wieder das gleiche bild
     
  12. Mishmesha

    Mishmesha User

    Ok, wegen mir lass uns das, wie du möchtest praxisnah handhaben...
    Genau wie oft ersteigerst du etwas (ist hier kein Sofortkauf mit festgesetztem Preis)und verweigerst die Zahlung, bevor du neben jeder Menge Ärger mit dem Auktionshaus auch ein lebenslanges Hausverbot hast am Hals hast? :rolleyes:
    Vielleicht sollten wir die Abstimmung dahingehend abändern?
    Könnt ich durchaus mit leben...:D
     
    abfall gefällt dies.
  13. abfall

    abfall User


    Na ja, Widerrufsrecht hin und her, wenn der Betreiber vor Rechtsverfahren Angst hätte, so ist mir eigentlich unklar wieso es so oft Diskussionen über fehlende Kulanz bei "Fehlkauf" (verklickt / nicht nüchtern gewesen) gibt, da müsste das EU-Recht dann auch ziehen und der Betreiber sich kulant, besser gesagt EU konform verhalten, tut er aber nicht, da er dies im Kleingedruckten (FAQ'S und AGB's) ablehnend reinformuliert hat.....
     
    jedermich gefällt dies.
  14. jedermich

    jedermich User

    Und, um an abfall anzuschließen, es unterliegen Spieregeln nicht dem EU-Recht. Die Versteigerungen hier sind Teil des Spiels, es handelt sich hier also um Spielregeln, die der Spielbetreiber festlegen kann. Bei Gold ist das sowieso klar. Aber auch Dias sind nur eine Spielwährung, obwohl sie auch mit Geld gekauft werden können, man kann sie nämlich auch ohne Geldeinsatz erspielen.

    (Darum muss auch keine Kulanz bei Fehlkauf gewährt werden, das ist einfach ein Spielfehler.)
     
  15. Leute,was regt ihr euch denn auf?Wenn einer mitsteigert und sein zeug dann nich abholt(gewollt oder ungewollt) ist er selber schuld.Der hat dann wohl eindeutig zuviel kohle übrig!BP freuts :)
    Jeder kann doch mit seinen Dias machen wat er will und wenn einer meint sie verschwenden zu müssen,dann bitte,sein ploblem!!

    mfg
     
  16. @abfall Ihr habt es mit Online-Auktionen verglichen und falsche Sachen festgehalten (Kein Rücktrittsrecht, etc.). Ich habe lediglich diese Aussagen korrigiert.
    @jedermich ich teile voll und ganz was Du oben geschrieben hast betreffend "Spielregeln".
     
  17. Einfach nach Ende der Auktion die Währung abbuchen.
     
    jedermich und Sn00py gefällt dies.
  18. jedermich

    jedermich User

    Da hast Du was missverstanden: Nicht abholen = nix bezahlen! Wir sind für bezahlen!
     
    Sn00py gefällt dies.
  19. Ich zahle mit Gold oder Diamanten, wenn ich biete.Mein Gold, meine Dias und meine Entscheidung ob ich`s abhole.
     
  20. jedermich

    jedermich User

    Das ist leider erlaubt, gehört aber abgeschafft, weil es die Auktionserfolge verfälscht.